Unsere Firmenkunden benötigen von Ihnen eine Rechnung über mögliche Geschäftskostenzuschüsse.
Folgendes sollte bei der Ausstellung einer Rechnung berücksichtigt werden:
Privatpersonen, die in Deutschland als Vermieter auftreten, sind in der Regel nicht gewerblich tätig, sondern erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die einkommensteuerpflichtig sind. Dennoch gelten sie weiterhin als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die kurzfristige Vermietung von Immobilien (bis zu 6 Monaten) unterliegt einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von derzeit 7%. Wenn der Umsatz in einem bestimmten Kalenderjahr 17.500 € nicht übersteigt, kann der Vermieter die so genannte "Kleinunternehmerregelung" anwenden und muss keine Mehrwertsteuer berechnen. Längerfristige Vermietungen sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Die hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich als Richtlinie und stellen keine Rechtsberatung dar. Es wird keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Informationen übernommen