Allgemein
Das "Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin" (MietenWoG Bln), besser bekannt als "Mietendeckel" oder "Mietendeckel", zielt darauf ab, die Entwicklung der Mieten in Berlin in den nächsten fünf Jahren durch Mietendeckel zu steuern.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Der Berliner Senat hat das Gesetz am 30. Januar 2020 verabschiedet und es wird voraussichtlich am 1. März 2020 rückwirkend zum 18. Juni 2019 in Kraft treten.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz gilt für Berliner Wohnungen mit Ausnahme von
- von Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau,
- von Wohnungen, für deren Modernisierung und Instandsetzung öffentliche Mittel gewährt wurden und die der Mietpreisbindung unterliegen
- von Wohneigentum, das zum 1. Januar 2014 zum ersten Mal bezugsfertig war,
- von Wohnraum in einem Wohnheim und
- von Wohnraum, der von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anerkannten privaten Fürsorgeeinrichtung gemietet oder vermietet wird, um Personen mit dringendem Wohnbedarf, Pflege oder Mitbenutzung zu versorgen.
Sind auch möblierte Wohnungen betroffen?
Ja. Gemäß §3 Abs. 5 MietenWoG Bln sind Möbel und Geräte in der "gedeckelten" Netto-Kaltmiete enthalten.
Welche Obergrenzen sind festgelegt worden?
Die Netto-Kaltmietpreise für den Quadratmeter wurden je nach Baujahr des Gebäudes auf 3,92 bis 9,80 € festgelegt. Bei moderner Ausstattung der Wohnung oder durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen kann der Grenzwert um 1€/m² erhöht werden.
Erstbezug der Wohnung und Ausstattung -> Netto-Kaltmiete pro Quadratmeter
bis 1918 mit Sammelheizung und mit Bad -> 6,45 Euro
bis 1918 mit Sammelheizung oder mit Bad -> 5,00 Euro
bis 1918 ohne Sammelheizung und ohne Bad -> 3,92 Euro
1919 bis 1949 mit Sammelheizung und mit Bad -> 6,27 Euro
1919 bis 1949 mit Sammelheizung oder mit Bad -> 5,22 Euro
1919 bis 1949 ohne Sammelheizung und ohne Bad -> 4,59 Euro
1950 bis 1964 mit Sammelheizung und mit Bad -> 6,08 Euro
1950 bis 1964 mit Sammelheizung oder mit Bad -> 5,62 Euro
1965 bis 1972 mit Sammelheizung und mit Bad -> 5,95 Euro
1973 bis 1990 mit Sammelheizung und mit Bad -> 6,04 Euro
1991 bis 2002 mit Sammelheizung und mit Bad -> 8,13 Euro
2003 bis 2013 mit Kollektivheizung und mit Bad -> 9,80 Euro
Wo kann ich weitere Informationen finden?
Auf der offiziellen Website der Stadt Berlin finden Sie das Gesetz zum Download und aktuelle Nachrichten zum Thema "Mietobergrenzen". Außerdem sind dort die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.