Allgemein
Das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ (MietenWoG Bln), besser bekannt als „Mietendeckel“, hat das Ziel die Mietpreisentwicklung der nächsten fünf Jahre in Berlin durch Mietobergrenzen zu steuern.
Ab wann tritt das Gesetz in Kraft?
Der Berliner Senat beschloss das Gesetz am 30. Januar 2020. Vermutlich wird es zum 01. März 2020 in Kraft treten und gilt rückwirkend zum Stichtag 18. Juni 2019.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz bezieht sich auf Berliner Wohnraum mit Ausnahme
- von Wohnraum des öffentlich geförderten Wohnungsbaus,
- von Wohnraum, für den Mittel aus öffentlichen Haushalten zur Modernisierung und Instandsetzung gewährt wurden und der einer Mietpreisbindung unterliegt
- von Wohnraum, der ab dem 1. Januar 2014 erstmalig bezugsfertig wurde,
- von Wohnraum in einem Wohnheim und
- von Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege zur Überlassung an Personen mit dringendem Wohnbedarf, mit Pflege- oder Teilhabebedarf mietet oder vermietet.
Sind möblierte Apartment ebenfalls betroffen?
Ja, aller Voraussicht nach umfasst §3 Abs. 5 MietenWoG Bln auch möblierte Apartments.
Welche Grenzwerte wurden festgelegt?
Festgelegt wurden Nettokaltmietpreise für den Quadratmeter zwischen 3,92€ - 9,80€, je nach Baujahr des Gebäudes. Bei moderner Ausstattung der Wohnung oder durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen kann der Grenzwert um 1€/m² erhöht werden.
Erstmalige Bezugsfertigkeit der Wohnung und Ausstattung | Nettokaltmietpreis pro Quadratmeter |
bis 1918 mit Sammelheizung und mit Bad | 6,45 Euro |
bis 1918 mit Sammelheizung oder mit Bad | 5,00 Euro |
bis 1918 ohne Sammelheizung und ohne Bad | 3,92 Euro |
1919 bis 1949 mit Sammelheizung und mit Bad | 6,27 Euro |
1919 bis 1949 mit Sammelheizung oder mit Bad | 5,22 Euro |
1919 bis 1949 ohne Sammelheizung und ohne Bad | 4,59 Euro |
1950 bis 1964 mit Sammelheizung und mit Bad | 6,08 Euro |
1950 bis 1964 mit Sammelheizung oder mit Bad | 5,62 Euro |
1965 bis 1972 mit Sammelheizung und mit Bad | 5,95 Euro |
1973 bis 1990 mit Sammelheizung und mit Bad | 6,04 Euro |
1991 bis 2002 mit Sammelheizung und mit Bad | 8,13 Euro |
2003 bis 2013 mit Sammelheizung und mit Bad | 9,80 Euro |
Wo finde ich weitere Informationen?
Auf der offiziellen Website der Stadt Berlin finden Sie den Gesetzestext zum Download und aktuelle Nachrichten zum Thema “Mietendeckel”. Zudem werden dort die wichtigsten Fragen und Antworten noch einmal zusammengefasst.